Wer
Ab welchem Alter darf
ausgebildet werden?
Ab 16 Jahren.
Kann ein bereits 17-jähriger Jugendlicher ( z. B. mit
17 Jahren und 9 Monaten) noch mit dem Begleiteten Fahren beginnen?
Ja.
Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Bis zum 18. Geburtstag.
Kann ein Bewerber mit 16
Jahren eine Ausbildung
für die Doppelklasse B (PKW) und A
(Motorrad) machen?
Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse
A kann erst mit 17 Jahren begonnen werden, aber Doppelklasse
mit Führerscheinklasse A1 möglich.
Gelten für die Ausbildung
von Bewerbern besondere Vorschriften?
Nein. Es wird ausgebildet wie jeder Bewerber der Klasse
B.
Prüfung
Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt
werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?
Die Prüfungsbescheinigung wird ab dem 17.
Lebensjahr nach erfolgreicher Prüfung direkt durch den Prüfer
ausgehändigt. Wer das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht
vollendet hat, erhält die Prüfungsbescheinigung durch die
zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Wie ist zu verfahren, wenn der Prüfer im Rahmen der
Fahrerlaubnisprüfung Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers
hat?
Gemäß § 18 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung sind
die Prüfer verpflichtet, bei Bedenken in Bezug auf die körperliche
oder geistige Eignung des Bewerbers die Fahrerlaubnisbehörde
hiervon zu unterrichten.
Probezeit
Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren die
Probezeit?
Mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung.
frühestens ab dem 17. Geburtstag.
Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren
die
Probezeit?
Wie beim normalen erstmaligen
Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.
Ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar
für Fahranfänger in der Probezeit möglich?
Ja, sofern eine Anordnung durch die
Fahrerlaubnisbehörde erfolgt ist.
Ist die Teilnahme des Begleiters an der Fahrprobe im
Rahmen des Aufbauseminars notwendig?
Ja, der Fahrerlaubnisinhaber muss auch hier die
Auflage erfüllen. 5
Prüfungsbescheinigung
und Kartenführerschein
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den
üblichen Kartenführerschein?
Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“,
in der die zugelassenen Begleitpersonen namentlich benannt sind. So
lange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf
er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen ein Fahrzeug
der Klasse B führen. Diese Auflage entfällt
mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Die
Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland (auch in den
Bundesländern, die keinen Modellversuch durchführen).
Auf Antrag ist jedoch für die Einschlussklassen AM
umd
L die zusätzliche
kostenpflichtige Ausstellung eines Kartenführerscheins, der dann
auch zu Fahrten im Ausland berechtigt, möglich.
Im Fall eines bereits erteilten Kartenführerschein (z. B. für Fahrerlaubnisklasse
A1) wird zusätzlich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Enthält die „Prüfungsbescheinigung ein Foto des
Fahrerlaubnisinhabers?
Nein, deshalb ist beim Fahren immer der
Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.
Wird der Kartenführerschein von der Behörde
automatisch zugesandt?
Nein, er kann ab Vollendung des 18. Lebensjahres bei
der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Er darf bis zu drei
Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“
fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem
18. Geburtstag.
Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
Die Klassen
AM, und L
auch ohne Begleiter, weil der Bewerber
das dafür erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht
hat.
Begleiter
Wer ist als Begleiter geeignet?
Die Anforderung an die Begleiter sind:
Die Begleiter müssen namentlich benannt und in der
Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.
Die Anzahl der Begleiter ist nicht festgelegt, es muss aber jeder
Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Nachträglich
können Begleitpersonen eingetragen werden. In diesen Fällen muss
eine neue Bescheinigung ausgestellt werden.
Die gesetzlichen Vertreter (i.d.R. der Eltern) müssen bei
Antragstellung ihr Einverständnis mit der/den Begleitperson/en
erklären.
Wenn der Begleiter während der letzten 5 Jahre ein
Fahrverbot hatte, war dann der Besitz der Fahrerlaubnis
unterbrochen?
Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin
im Besitz der Fahrerlaubnis war.
Muss der Begleiter an einem Vorbereitungskurs
teilnehmen?
Die Teilnahme wird empfohlen; sie ist aber nicht
verpflichtend vorgeschrieben. Vorbereitungskurse werden durch
Fahrschulen und die dort beschäftigten Fahrlehrer durchführt.
In diesen Kursen werden Sie nicht nur über die wissenschaftlichen
Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Modellversuchs
informiert. Es werden dort auch zusätzlich spezielle Fragen des
begleiteten Fahrens diskutiert werden, wie z. B. das Schaffen einer
entspannten Atmosphäre im Fahrzeug oder der Umgang mit
Konfliktsituationen.
Welche Vorschriften muss der Begleiter in Bezug auf
Alkohol beachten?
Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze
erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender
Mittel stehen.
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von
0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Die Folgen hat in erster Linie der
Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen
werden.
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